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Lebenslanges Lernen: Fortbildung im Beruf

Die Welt entwickelt sich rasant weiter und das vor einigen Jahren in der Ausbildung oder im Studium erlangte Wissen kann schon bald veraltet sein. Für Arbeitnehmer sind regelmäßige Fortbildung heute unverzichtbar. In vielen Fällen werden die Kosten sogar vom Arbeitgeber übernommen.

Arbeitgeber offen für Vorschläge

Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa zufolge sind die meisten Arbeitgeber offen für die Weiterbildungswünsche ihrer Angestellten. Ganze 96 % sind dafür, wenn die neue Qualifikation dem Aufgabengebiet des Arbeitnehmers entspricht. Allerdings sind nur 32 % bereit, die Kosten für die Weiterbildung ganz zu übernehmen. Immerhin 80 % beteiligen sich zumindest teilweise daran. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme gibt es nur, wenn der Arbeitgeber die Weiterbildungsmaßnahme selbst anordnet, zum Beispiel eine Schulung zu einer in der ganzen Firmen neu eingeführten Software.

Macht der Arbeitnehmer selbst Vorschläge zu Weiterbildungen, die seiner Karriere einen Schub verleihen sollen, hängt die Zustimmung vor allem von den Vorschlägen ab. Ein Kurs in Business English in einer örtlichen Sprachschule wird weit eher vom Arbeitgeber finanziert als zwei Wochen Französisch intensiv auf einer sonnigen Karibikinsel.

IT steht bei den Weiterbildungen an der Spitze

Wenig überraschend: Den Spitzenplatz unter den Fortbildungen nimmt die IT ein. Kein anderer Bereich ist so stark einem ständigen Wandel unterworfen. Längst geht es dabei nicht mehr darum, der Sekretärin die Grundfunktionen von Microsoft Office zu erklären. Gefragt sind vor allem Kurse in Bereichen wie Grafik- und Webdesign, Multimedia, Online-Shop-Systeme und Social Media, auf die sich spezialisierte Anbieter wie medienreich konzentrieren. Auch Bereiche wie IT-Recht sind heute unverzichtbar: Schließlich muss jemand in der Firma über die rechtlichen Grundlagen zu Themen wie Datenschutz (einschließlich der DSGVO), der korrekten Nutzung von sozialen Medien und dem richtigen Umgang mit dem Urheberrecht kennen.

Arbeitnehmer, die sich im IT-Bereich weiterbilden möchten, werden beim Arbeitgeber zweifellos auf offene Ohren stoßen. Zur Wahl steht dann die Teilnahme an Seminaren und Schulungen in den Unterrichtsräumen des Anbieters oder Inhouse-Schulungen in den Räumen des Arbeitgebers. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn mehr als eine Person an den Schulungen teilnehmen soll.

Rechtlicher Anspruch auf Bildungsurlaub

Sieht der Arbeitgeber keinen Sinn in der gewünschten Fortbildung, muss er sie nicht bezahlen. Er ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer fünf Tage im Jahr eine bezahlte Freistellung für die Weiterbildung zu genehmigen (zusätzlich zum normalen Urlaub). Die ausgewählte Fortbildung muss dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor dem Termin zur Genehmigung vorgelegt werden. Verweigern darf er seine Zustimmung nur, wenn der Zeitraum ungeeignet ist (z. B. wenn die Personaldecke während der Urlaubszeit ohnehin schon sehr dünn ist oder gerade Hochbetrieb herrscht) oder wenn das Thema so gar nichts mit dem Beruf zu tun hat. Anders gesagt: Ein Yoga-Kurs zur besseren Entspannung vom Alltags- und Bürostress ist in Ordnung, ein Surfkurs auf Fuerteventura hat dagegen nichts mehr mit dem Beruf zu tun.

Bild: ©istock.com/SetsukoN

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